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   BVerwG, 25.11.1974 - III C 100.74   

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https://dejure.org/1974,2766
BVerwG, 25.11.1974 - III C 100.74 (https://dejure.org/1974,2766)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1974 - III C 100.74 (https://dejure.org/1974,2766)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1974 - III C 100.74 (https://dejure.org/1974,2766)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.11.1966 - V R 46/66

    Zulässigkeit einer Revision ohne Vorlegen einer Vollmacht

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1974 - III C 100.74
    Wem im Falle vollmachtloser Vertretung die Kosten des Verfahrens zur Last fallen, ist umstritten (vgl. die Nachweise in BFHE 87, 1).
  • BVerwG, 20.09.1974 - III CB 54.71

    Wiederaufgreifen eines Schadensfeststellungsverfahrens und Erhöhung des

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1974 - III C 100.74
    Für den Fall der Zurückweisung der Revision hat sich der beschließende Senat der auch vom Bundesfinanzhof vertretenen Auffassung angeschlossen, daß sich die Kostenpflicht danach regelt, wer die Prozeßführung veranlaßt hat, und daß dies jedenfalls dann der vollmachtlose Vertreter ist, wenn nicht offenkundig ist, daß der Vertretene dessen Tätigwerden veranlaßt hat (so Beschluß des Senats vom 20. September 1974 - BVerwG III CB 54.71 -).
  • VG Schwerin, 04.07.2023 - 4 B 162/23

    Kostentragungspflicht bei vollmachtloser Vertretung

    Dies folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO (vgl. Kopp / Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 155 Rn. 7; Bader / Funke-Kaiser / Stuhlfauth / von Albedyll, VwGO, 8. Aufl., § 155 Rn. 5; VG München, Beschluss vom 9. Mai 2012 - M 6b K 11.5457 -, juris Rn. 4; VG Ansbach, Beschluss vom 9. März 2004 - AN 19 E 04.05012 -, juris Rn. 2) jedenfalls in Verbindung mit dem kostenrechtlichen Veranlassungsprinzip (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1974 - III C 95.74 -, juris und - III C 100.74 -, juris, Buchholz 310 § 155 VwGO Nr. 2; BFH, Beschluss vom 5. März 1985 - VII R 114/84 -, juris Rn. 2, und Beschluss vom 10. November 1966 - V R 46/66 -, BFHE 87, 1, juris Rn. 9; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11. November 2020 - 1 A 301/20 -, juris Rn. 2).
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